Koalitionsvertrag 2025: Wichtige Änderungen im Staatsangehörigkeits- und  

Aufenthaltsrecht – das sollten Sie wissen 

Mit dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD werden auch Änderungen im Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht angekündigt. Für viele Menschen ohne die deutsche Staatsbürgerschaft stellen sich jetzt zentrale Fragen: Welche Chancen bestehen für eine Einbürgerung? Was ändert sich konkret? Und was sollte man unbedingt beachten, um seinen Aufenthalt in Deutschland langfristig und sicher zu gestalten? 

 

Als auf das Ausländerrecht spezialisierte Kanzlei geben wir Ihnen hier einen fundierten Überblick – und klare Handlungsempfehlungen. 

  1. Abschaffung der „Turbo-Einbürgerung“: Einbürgerung künftig erst nach 5 Jahren

 

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes Anfang 2024 wurde die sogenannte „Turbo-Einbürgerung“ eingeführt: Wer sich besonders gut integriert hatte – etwa durch sehr gute Deutschkenntnisse, gesellschaftliches Engagement oder beruflichen Erfolg – konnte bereits nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. 

Diese Regelung wird nun abgeschafft. Laut Koalitionsvertrag ist eine Einbürgerung künftig frühestens nach fünf Jahren möglich – auch bei besonderen Integrationsleistungen. Der Regelfall bleibt die Einbürgerung nach acht Jahren. 

 

Unser Rat: 

Wer aktuell die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nach drei oder fünf Jahren erfüllt oder bald erfüllen wird, sollte zügig handeln. Es ist zu erwarten, dass die neuen Regelungen schnell umgesetzt werden. Bis dahin gilt: Je früher Sie Ihren Antrag stellen, desto besser! 

 

  1. Beibehaltung der doppelten Staatsangehörigkeit bleibt bestehen

 

Ein Lichtblick bleibt: Die 2024 eingeführte generelle Zulassung von Mehrstaatigkeit 

wird nicht zurückgenommen. Die Union hatte ursprünglich eine Rückkehr zur restriktiveren Regelung gefordert, konnte sich jedoch nicht durchsetzen.  

Das heißt: 

  • Sie dürfen Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten, wenn Sie die deutsche beantragen – unabhängig davon, ob Ihr Heimatland das grundsätzlich erlaubt oder nicht. 
  • Dies betrifft besonders Menschen aus der Türkei, dem Iran oder vielen arabischen und afrikanischen Staaten, für die die frühere Pflicht zur Aufgabe der Herkunftsstaatsangehörigkeit ein großes Hindernis darstellte. 

 

Bezüglich des Entzugs der deutschen Staatsangehörigkeit von Doppelstaatlern, die schwere Straftaten begehen, wurde im Koalitionsvertrag keine entsprechende Regelung aufgenommen. Obwohl die Union während der Verhandlungen vorschlug, solchen Personen die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, stieß dieser Vorschlag auf verfassungsrechtliche Bedenken und wurde letztlich nicht in den Vertrag aufgenommen. Das Bundesinnenministerium hatte zuvor erklärt, dass ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit allein aufgrund von Straftaten nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sei. ​  

Für Doppelstaatler bedeutet dies, dass derzeit kein konkreter gesetzlicher Vorstoß zum Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Straffälligkeit besteht. Dennoch sollten Sie  diese erste Erleichterung mit Vorsicht genießen, da politische Diskussionen zu diesem Thema weiterhin geführt werden könnten. 

 

Unser Rat: 

 

Wenn Sie sich bisher aus Angst vor dem Verlust Ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft nicht um die Einbürgerung bemüht haben, ist jetzt ein sehr guter Zeitpunkt, dies neu zu prüfen. Die Beibehaltung der Herkunftsnationalität ist rechtlich abgesichert.  Auch künftig wird ein etwaiger Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft  nur in besonders schweren Fällen möglich sein. 

 

  1. Keine Straftaten – der wichtigste Faktor für Ihre Perspektive

 

Der Koalitionsvertrag zeigt generell sehr deutlich: Der rechtmäßige Aufenthalt und die Aussicht auf Einbürgerung hängen mehr denn je vom Verhalten der Antragsteller:innen ab. Wer straffällig wird, riskiert nicht nur die Ablehnung seines Einbürgerungsantrags, sondern auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Ausweisung, was bisher auch durch die Ausländerbehörden so ausgeübt wurde. Eventuell könnte hier eine deutliche und schnellere Weisung für eine Ausweisung erfolgen. 

Die Koalition plant zudem, Straftäter wieder in Länder wie Afghanistan oder Syrien abzuschieben und signalisiert damit eine härtere Gangart gegenüber straffälligen Ausländern. 

 

Unser Rat: 

Achten Sie unbedingt auf ein einwandfreies Führungszeugnis. Auch kleinere Delikte können ein Problem darstellen, insbesondere im Einbürgerungsverfahren. Wehren Sie sich gegen strafrechtliche Ermittlungen. Straftaten werden nach §46 BZRG erst nach 15 Jahren getilgt und verlieren ihre Bedeutung für Ihre aufenthaltsrechtliche Situation Lassen Sie sich im Zweifel frühzeitig anwaltlich beraten. 

 

Jetzt Chancen nutzen, Risiken vermeiden! 

 

Der neue Koalitionsvertrag bringt wichtige Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht mit sich. Wer sich rechtzeitig informiert, besonnen handelt und eine gute Vorbereitung mitbringt, kann seinen Weg zur Einbürgerung weiterhin erfolgreich gestalten. 

 

Wenn Sie unsicher sind, ob und wann Sie einen Antrag stellen sollten, oder wenn Sie Ihre aktuelle aufenthaltsrechtliche Situation klären möchten: Wir beraten Sie persönlich und kompetent – damit Sie rechtlich sicher in Ihre Zukunft in Deutschland gehen können. 
 

DeinEinbuegerungsAnwalt.de – Wir sind an Ihrer Seite – kompetent, engagiert und vertraulich. 

 

 

QUELLEN: 

https://www.wiwo.de/downloads/30290756/6/koalitionsvertrag-2025.pdf (Koalitionsvertrag PDF) 

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/koalitionsvertrag-cdu-csu-spd-migration-steuern-faktencheck-100.htmll 

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/entzug-der-staatsbuergerschaft-krimineller-doppelstaatler-friedrich-merz-bundesinnenministerium-verfassungswidrig 

https://www.zeit.de/news/2025-04/09/beschleunigte-einbuergerung-fuer-gut-integrierte-wird-beendet

https://www.ejz.de/blick-in-die-welt/vermischtes/beschleunigte-einbuergerung-fuer-gut-integrierte-beendet-id421458.html